Kärnten – „Kärntner Loipengütesiegel“
Ist die Erfüllung der Voraussetzungen festgestellt worden, so kann das Loipengütesiegel für eine Dauer von 5 Jahren verliehen werden. Zudem ist auf Antrag eine Verlängerung um jeweils weitere fünf Jahre möglich. Die Verleihung kann außerdem jederzeit von der Landesregierung widerrufen werden, wenn während der Dauer der Verleihung Mängel auftreten sollten, die eine Verleihung des Loipensiegels verhindern würden.
Über die Verleihung des Siegels muss die Landesregierung dem Antragsteller eine Urkunde ausstellen. In dieser ist das Gebiet, für das das Loipengütesiegel verliehen wurde, bezeichnet. Zudem muss die Verleihung in der Kärntner Landeszeitung kundgemacht werden.